Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation

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Mediation kann auch im Wirtschaftsleben helfen Konflikte zu lösen. Wichtig dabei ist, dass auch hier die Mediation freiwillig erfolgt aber nicht unverbindlich ist. Die miteinander getroffenen Vereinbarungen sind einklagbar. Mediation ist eine zeit- und kostensparende Möglichkeit Ihre Probleme zu lösen.

  • Es können einerseits innerbetriebliche Konflikte entstehen aber auch Konflikte mit Vertragspartnern wie Kunden, Lieferanten und Verbrauchern.
  • Gute Beziehungen zum Geschäftspartner werden erhalten oder wieder hergestellt.
  • Fragen der Unternehmensnachfolge oder Konflikte in Familienunternehmen können durch Mediation gelöst werden.
  • Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und der Unternehmensleitung können begleitet werden.
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern können gelöst werden.

Ein Beispiel *

Die Ausgangssituation

Das Handelsunternehmen A. hat langjährige Geschäftsbeziehungen mit der Firma B. A. hat an B. Ware im Wert von EUR 300.000,- verkauft und auch geliefert. Die Firma B. hat diese Ware an ihren Kunden C. verkauft, jedoch wurde die Rechnung von C. nie beglichen. Daher hat auch B. eine ausstehende Forderung gegenüber C. und kann seiner Verpflichtung gegenüber A. nicht nachkommen ohne selbst Insolvenz anzumelden.

Die Mediation

Durch ein Gerichtsverfahren würde Firma A. vermutlich einen Vollstreckungstitel gegenüber B. erhalten. Diese würde aber Insolvenz anmelden müssen, und das Unternehmen A. könnte nicht nur eine eigentlich solide Geschäftsbeziehung, sondern auch das ausstehende Geld verlieren.
Im Grunde geht es um Unternehmen A. und B. Allerdings spielt in diesem Konflikt Kunde C. die wesentliche Hauptrolle. Da C. aber nicht auffindbar ist, stehen sich lediglich Unternehmen A. und B. – beide mit ausstehenden Forderungen – als Konfliktpartner gegenüber. Um eine gemeinsame Lösung des Konflikts zu erarbeiten, initiiert Unternehmen A. eine Wirtschaftsmediation.
In der Mediation wird von den beiden Konfliktpartnern eine gemeinsame Lösung erarbeitet, die beiden ermöglicht, ihre wirtschaftliche Situation zu klären und die Geschäftsbeziehung zu erhalten.

Die Lösung

Im Zuge des Wirtschaftsmediationsverfahrens wird schnell deutlich, dass beide Konfliktpartner die bisherige Zusammenarbeit sehr schätzen und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen wollten, um diese nicht wegen Dritter dauerhaft beenden zu müssen. Sie einigen sich darauf, dass Unternehmen A. als Kapitalgeber in die Firma B. einsteigt – der Kaufpreis für seine Anteile von 150.000 € wird mit der ausstehenden Forderung in Höhe von 300.000 € verrechnet. Die übrigen 150.000 € werden als Gesellschafterkredit verbucht.

Der langjährige Kunde und Inhaber von Firma B. bleibt Geschäftsführer und Gesellschafter mit einem zunächst reduzierten Gehalt, an das aber ein Bonus-Modell für besondere Erfolge gekoppelt ist.
Auf diese Weise kann der Inhaber der Firma B. seinen Status und seine Firma behalten und hat im Erfolgsfall möglicherweise keine oder kaum Einbußen an seinem Gehalt. Dem Unternehmen A. erschließt sich durch diese Lösung ein neuer Vertriebs- und Kundenkreis und es erhält sich Firma B. als guten Kunden – und kann diese Geschäftsbeziehung, beispielsweise als alleiniger Zulieferer, noch vertiefen.

* Bei den beschriebenen Beispielen handelt es sich um fiktive Fälle, um zu zeigen, wie ein Konflikt aussehen könnte und durch Mediation gelöst werden könnte.


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