Scheidung

Scheidungsmediation

In diesem Video erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Scheidungsmediation.

 

Wenn sich ein Paar oder auch nur einer der Partner zu einer Scheidung entschlossen hat, gibt es neben den schmerzlichen emotionalen Spannungen auch eine Reihe rechtlicher und praktischer Probleme zu lösen.

Eine Scheidung ist wie ein riesiger Berg von Fragen und Problemen, die es gilt Schritt für Schritt aufzulösen.

  • Was ist zu tun? 
  • Wie trennen wir unser Vermögen?
  • Welche Schritte sind wann zu machen?
  • Brauchen wir einen Anwalt?
  • Wie lange dauert das Scheidungsverfahren? 

Als Beispiele seien der Umgang mit gemeinsamen Kindern und deren Bedürfnisse, die Wohnsituation, die finanzielle Situation und die Zukunftsperspektiven genannt. Durch Mediation wird nicht nur ein nervenaufreibender Scheidungskrieg vermieden, sondern auch wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Ein positiver Umgang kann gemeinsam auch zukünftig gesichert werden.

Ablauf der Scheidungsmediation

Zu Beginn einer Scheidungs– oder Trennungsmediation beantworte ich alle Ihre Fragen zu diesem Thema. Oft geht es darum, dass meine Kunden wissen möchten, wie die nächsten Schritte sind, ob sie Rechtsberatung benötigen, worauf sie achten müssen. Grundsätzlich ist es immer gut, über seine Rechte Bescheid zu wissen. Bei vielen Paaren ist der Gang zum Rechtsanwalt aber nicht unbedingt notwendig, da sie schon mit Lösungsansätzen in die Mediation kommen. Mediation bedeutet Lösungen zu finden, die für die Familie in Ordnung ist und mit der sich beide gerecht behandelt fühlen.*

Wissen rund um das Trennungsjahr

In der Regel kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehepartner bereits ein Jahr getrennt leben. Auch in diesem Fall müssen viele Dinge geregelt werden. Wer bleibt in der Wohnung? Wo leben die Kinder? Wer hat das Sorgerecht? Und Vieles mehr. Getrennt leben die Ehepartner, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Vom Getrenntleben spricht man dann, wenn die Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft von mindestens einem Partner gewollt ist und auf einer Ablehnung des ehelichen Zusammenlebens beruht.Gewöhnlich beginnt das Getrenntleben, wenn einer der Partner auszieht. Gerade in Zeiten wie diesen, wo auch in Ulm und Umgebung der Wohnraum knapp und dadurch sehr teuer ist, fehlt vielen das Geld sich zwei Wohnungen zu leisten. Deshalb ist auch ein Getrenntleben innerhalb derselben Wohnung möglich. In diesem Fall müssen jedoch die Räume aufgeteilt werden. Die Finanzen sollten getrennt sein und alle Kontakte auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden. Kommt es in dieser Zeit zu einem Versöhnungsversuch, der aber nur kurze Zeit dauert, so wird die Jahresfrist dadurch nicht unterbrochen.

Einverständliche Scheidung – streitige Scheidung

Bei einer streitigen Scheidung prüft grundsätzlich das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist, erst nach drei Jahren des Getrenntlebens gilt die Ehe automatisch als gescheitert. Das Ziel sollte aber eine einverständliche Scheidung sein, und dies wird auch in der Mediation angestrebt. Mit meiner Unterstützung werden alle wichtigen Fragen gemeinsam vereinbart (Trennungsberatung, Scheidungsberatung). Wir erstellen eine Mediationsvereinbarung, mit der beide Partner einverstanden sind. Im Anschluss können entweder beide Partner einen Scheidungsantrag stellen, oder einer stellt einen Antrag, dem der zweite zustimmt. Im letzteren Fall benötigt derjenige, der dem Antrag zustimmt auch keinen eigenen Anwalt. Sollten Sie keine Kontakte zu Familienanwälten in Ulm haben, so kann ich Ihnen sehr gerne Empfehlungen dafür aussprechen.

Regelungen in Bezug auf Ihre Kinder

Leider sind die Kinder immer Opfer einer Scheidung und werden nicht selten als Druckmittel benutzt, obwohl die Eltern das Beste für sie wollen. In der Mediation erlebe ich aber oft Eltern, die es schaffen die persönlichen Verletzungen und Befindlichkeiten zum Wohle der Kinder zurückzustellen und gemeinsam sehr gute Lösungen finden. Es gibt eine Vielzahl von Themen, die im Zusammenhang mit den Kindern geklärt werden müssen. Ich möchte für Sie die Wichtigsten davon zusammenfassen.

Sorgerecht

In den meisten Fällen entscheiden sich die Eltern für ein gemeinsames Sorgerecht. Das bedeutet grundsätzlich, dass bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zB. Schulwechsel gemeinsam entschieden wird. Gleichzeitig ist aber bei Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt.

Aufenthalt der Kinder - Wechselmodell - Nestmodell

Wo und mit wem die Kinder leben, muss ebenfalls geregelt werden. In der Mediationspraxis erlebe ich dabei, dass der Hauptaufenthalt bei einem Elternteil mit Umgangsregelung des anderen Elternteils und die Entscheidung für das sogenannte Wechselmodell sich die Waage halten. Oft entscheiden sich Väter nach einer Trennung flexibler oder auch weniger zu arbeiten, um mehr Zeit für die Kinder zu haben. Beim Wechselmodell verbringen die Kinder jeweils zur Hälfte die Zeit bei beiden Eltern. Dies bedeutet ständige Kommunikation und einen erheblichen organisatorischen Aufwand.

Das Nestmodell bedeutet, dass die Kinder in einer Wohnung bleiben und die Eltern abwechselnd in diese Wohnung ziehen. In den Mediationen wird dies immer wieder angedacht, allerdings hatte ich bisher kein Paar, das sich für dieses Modell entschieden hat.

In der Mediation nehme ich mir viel Zeit dafür, dass Sie den richtigen Weg für sich und Ihre Kinder finden. Manchmal benötigt es auch die Erfahrungen in der Praxis wie es für Ihre Kinder am besten funktioniert. Gerade kurz nach der Trennung fällt es vielen Eltern schwer, sich mit dem Partner auseinanderzusetzen, um diese heiklen Themen zu besprechen. Ist bereits ein neuer Partner auf einer Seite da, wird es besonders schwierig. Ich unterstütze Sie in der Mediation dabei miteinander ins Gespräch zu kommen.

Kindesunterhalt

Grundsätzlich sind beide Eltern für den Kindesunterhalt zuständig. Leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, so leistet dieser damit den Unterhalt (zur Verfügung stellen von Nahrung, Kleidung, Betreuung). Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet. Beim Wechselmodell sieht dies anders aus. Grundsätzlich sind hier beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, können sich aber wechselseitig freistellen. Dies gilt aber nur, wenn tatsächlich jeweils zu 50% die Kinder wechselnd betreut werden. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Das Gesetz sieht dabei keine festen Beträge vor aber durch die Rechtsprechung wurden angemessene, auf Erfahrungswerten beruhende Tabellen festgelegt. Bekannt ist hier die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in Einkommensgruppen und Jahresstufen für das Alter der Kinder unterscheidet. Für den Unterhaltspflichtigen ist dabei von den bereinigten Nettoeinkünften auszugehen.

In der Mediation sehen wir uns gemeinsam Ihre neue finanzielle Situation an. Vielen Scheidungswilligen wird erst da bewusst, dass eine Trennung meist ein erheblicher finanzieller Einschnitt ist. Dennoch gibt es gerade beim Kindesunterhalt meist keine gravierenden Probleme.

Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

Dieser Bereich gehört, neben den Fragen über die Kinder zu den meistumkämpften Themen bei Scheidungen. Gerade wenn ein Partner wesentlich weniger oder nichts verdient, werden die drastischen wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung bewusst. In der Mediation schauen wir auf Ihre gesamtwirtschaftliche Situation und suchen eine Lösung.

Immobilien

Viele Ehepartner haben sich gemeinsam eine Immobilie während der Ehe geschaffen. Da ist es besonders bitter, wenn einer oder auch beide die Immobilie aufgeben müssen. Vor allem, wenn Kinder durch die Scheidung betroffen sind, möchten die Eltern gerne den Kindern ermöglichen in ihrem Zuhause zu bleiben. Leider ist die Finanzierung von zwei Wohnungen oft schwer möglich. Das Bedürfnis, sich schnell räumlich zu trennen, ist manchmal nicht erfüllbar.

In meinen Mediationen erlebe ich immer wieder, wie schwer es ist in Ulm, Neu-Ulm und auch den umliegenden Orten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Bei einer gemeinsamen Immobilie gäbe es allerdings zahlreiche Möglichkeiten. Einer zahlt den anderen aus, beide behalten die Immobilie gemeinsam, vielleicht auch nur bis die Kinder größer sind, die Immobilie wird gemeinsam vermietet, die Immobilie wird verkauft. Hier ist es leider oft so, dass die Partner dermaßen zerstritten sind, dass über Alternativen fast nicht gesprochen werden kann. Das ist schade, da nicht selten Vermögen dadurch vernichtet wird.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mediation für die Trennungsberatung oder Scheidungsberatung. Wenn es zum Beispiel um den Wert der Immobilie geht, ist es sinnvoll ein neutrales Gutachten machen zu lassen. Durch mein Netzwerk kann ich Ihnen anbieten zu verschiedenen Gutachtern oder Immobilienmaklern Kontakte herzustellen, die Ihnen Gutachten zu einem vernünftigen Preis erstellen. 

Zugewinn

Wenn die Ehepartner nicht durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand gewählt haben, so leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder Ehepartner Inhaber seines Eigentums bleibt und dies auch selbst verwaltet. Wird die Ehe aufgelöst, so macht man eine Rechnung auf. Es wird festgestellt wieviel jeder hinzugewonnen hat. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen abgeben. Der Grundgedanke ist, dass beide während der Ehe zu diesem Zugewinn beigetragen haben, auch wenn sich der Gewinn vielleicht nur bei einem realisiert. Beispiel dafür wäre, wenn ein Partner bei den Kindern zu Hause bleibt, oder die Arbeitszeit reduziert.

Versorgungsausgleich - Rente

Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Versorgungswerte, die jeder Ehepartner während der Ehe erworben hat, dem anderen gleichberechtigt zugutekommen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Anrechte auf Altersversorgung auf gemeinschaftlicher Wertschöpfung beruhen. Dies ist keine zwingende Regel, es können auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Das Verfahren wird in der Regel vom Gericht von Amtswegen in den Verfahrensverbund mit dem Scheidungsverfahren genommen. In der Mediation wird dieses Thema meist besprochen, da es Auswirkungen auf die zukünftigen Renten der Ehepartner hat.


Ein Beispiel einer Lösung durch Scheidungsmediation*

Die Ausgangssituation

Frau und Herr M. haben zwei Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren und werden sich scheiden lassen, da Frau M. einen neuen Lebenspartner hat. Herr M. ist ausgezogen und hat den Wunsch das Haus zu verkaufen. Seit der Trennung trägt er den Großteil der finanziellen Belastung, die noch auf dem Haus liegt. Frau M. stimmt dem Hausverkauf jedoch nicht zu. Sie sagt, sie möchte den Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. Sie arbeitet derzeit Teilzeit, es ist ihr aber bewusst, dass sie eine Vollzeitstelle suchen muss, da jetzt zwei Haushalte finanziert werden müssen.

Die Mediation

Zunächst haben die beiden Partner die Möglichkeit ihre Sichtweisen darzulegen. Daraus ergibt sich folgende Situation: Die Trennung der beiden erfolgte auf Wunsch der Frau. Frau M. versteht nicht warum ihr Mann das Haus verkaufen will. Sie wirft ihm Boshaftigkeit vor. Herr M. ist emotional noch mit der Trennung beschäftigt. Die Erziehung der beiden pubertierenden Kinder strengt Frau M. sehr an, das Haus erfordert eine Menge Arbeit, der Wechsel von einer halben auf eine ganze Stelle bedeutet eine Veränderung. Sie sieht sich nicht in der Lage jetzt auch noch mit den Kindern umzuziehen. Herrn M. waren diese Aspekte nicht bewusst, ihm war wichtig, dass der neue Partner nicht in sein Haus einzieht. Nun aber verändert sich seine Haltung gegenüber seiner Frau. Die Fronten weichen auf. Die beiden können sich auf dieser Ebene anders begegnen. Der Mediator bringt sie jetzt miteinander ins Gespräch, bis die ersten Lösungsansätze deutlich werden.

Die Lösung

Die Konfliktparteien vereinbaren, dass sich Herr M. mehr um die Kinder kümmert und sich mit Frau M. in Erziehungsfragen besser abstimmt, was sie deutlich entlastet. Die beiden einigen sich darauf, dass Frau M. zunächst eine neue Stelle sucht. Sie gibt sich selbst dafür drei Monate Zeit. Herr M. wird in dieser Zeit nicht weiter auf den Hausverkauf drängen. Nach der Frist wird ein Makler mit dem Verkauf des Hauses und der Suche einer Wohnung für Frau M. beauftragt. Da dies vermutlich einige Zeit dauern wird, will Frau M. ihren Mann bei der Finanzierung des Hauses stärker unterstützen, sobald sie eine Vollzeitstelle gefunden hat.

* Bei den beschriebenen Beispielen handelt es sich um fiktive Fälle, um zu zeigen, wie ein Konflikt aussehen könnte und durch Mediation gelöst werden könnte.


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