Grundprinzipien

Grundprinzipien der Mediation

Freiwilligkeit

Die Konfliktparteien entscheiden sich freiwillig für das Mediationsverfahren. Nur so ist eine lösungsorientierte Zusammenarbeit möglich

Allparteilichkeit

Der Mediator ist unabhängig und muss die Allparteilichkeit während des Verfahrens gewährleisten. Mediatoren sind keine Richter über den Konflikt.

Autonomie

Die Konfliktparteien entscheiden selbst über Anfang und Ende der Mediation

Selbstverantwortung

Das bedeutet, dass alle Konfliktparteien für sich selbst einstehen und die Entscheidung nicht an einen Richter delegieren. Die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen ist dabei entscheidend.

Kommunikation

Mediation fördert die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Konfliktparteien, so dass sie in die Lage versetzt werden, tragfähige Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Aufgabe des Mediators ist es, das Verständnis der Parteien für die Sichtweisen und Bedürfnisse der jeweiligen Gegenseite zu fördern.

Vertraulichkeit

Das Verfahren ist nicht-öffentlich (im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren), der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Lösung

Die Parteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators interessengerechte und zukunftsgerichtete Lösungen die für alle Seiten.


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